Familienrecht
An dieser Stelle können wir lediglich eine Auswahl unserer familien- und erbrechtlichen Leistungen darstellen. Es ist unser Ziel, die Kanzlei Ihrer Wahl in allen Belangen des Familienrechts zu sein. Dies umfasst insbesondere das Eherecht und Scheidungsrecht (z.B. Scheidung, Zugewinn, Ehevertrag) sowie das Unterhaltsrecht. Viele hilfreiche Informationen haben unsere Anwälte auf dieser Seite sowie auf den im folgenden Text verlinkten Unterseiten unserer Website für Sie bereitgestellt. Alle weiterführenden Informationen/ Unterseiten haben wir nochmals am Ende dieser Seite übersichtlich als Links für Sie aufgelistet. Sollten Sie Fragen zu unserem familienrechtlichen Angebot haben, oder ist Ihnen der sofortige persönliche Kontakt lieber, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Rufen Sie uns dazu am besten einfach kurz unverbindlich an. In einem ersten Telefonat mit Ihrem Anwalt lässt sich schnell klären, welchen Beratungsbedarf Sie haben, und was wir für Sie tun können. Rechtsanwältin Miriam Holch steht Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht verlässlich zur Seite – erfahren, lösungsorientiert und effizient.
Das Familienrecht ist für das persönliche Zusammenleben von hoher Bedeutung: Nicht bloß während einer Ehe, sondern bereits vor der Heirat. Bei intakter Ehe ebenso wie in der Ehekrise. Jedenfalls aber im Rahmen von Trennung und Scheidung. Stets können familienrechtliche Fragen auftreten und Regelungsbedarf entstehen, wobei eine fundierte Beratung durch einen (möglichst spezialisierten) Anwalt unerlässlich ist. Dabei sind die Beteiligten oftmals einer hohen emotionalen Belastung ausgesetzt. Dies gilt in besonderem Maße für die Bereiche Sorgerecht und Umgang, in denen das Kindeswohl an erster Stelle steht. Jedoch wird nicht selten auch die Ungewissheit über die künftige finanzielle Lage als Belastung erfahren. Zu nennen sind etwa Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt) sowie der Anspruch auf Zugewinnausgleich. Eine große Bedeutung hat nicht zuletzt häufig auch die Frage, wie sich eine Scheidung auf Nutzung und Eigentum an Immobilien auswirkt: Was wird insbesondere aus dem gemeinsamen Familienheim (Immobilien in der Scheidung)? Wir beraten und vertreten Sie in allen Phasen Ihrer Trennung und Scheidung. Soweit möglich, setzen wir alles daran, eine für Sie zeitsparende und konfliktvermeidende Einigung mit der Gegenseite zu erreichen. Dabei verlieren wir jedoch zu keinem Zeitpunkt Ihre Interessen aus den Augen: Erweist sich eine sinnvolle einvernehmliche Lösung als nicht erzielbar, setzen wir uns mit gleicher Leidenschaft auch im gerichtlichen Verfahren für Ihr Recht ein.
Von besonderer Bedeutung ist zudem die Möglichkeit, rechtzeitig vertragliche Regelungen zu treffen. Bereits vor der Eheschließung, jedoch auch in einer Krisensituation während der Ehe kann es beispielsweise sinnvoll sein, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag anzupassen (modifizierte Zugewinngemeinschaft) oder auszuschließen (Gütertrennung). So kann insbesondere im Falle einer Unternehmerehe ein solcher Schritt für Gesellschafter, Selbstständige und Freiberufler existenziell sein, um im Hinblick auf eine mögliche Scheidung die Liquidität des Unternehmens zu schützen und nicht im ungünstigsten Fall zu einem Notverkauf gezwungen zu sein (Stichwort: Unternehmerscheidung). Darüber hinaus sind eine Vielzahl weiterer vertraglicher Regelungen – wie etwa zu Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Haushaltsgegenständen etc. – im Rahmen von Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung denkbar. Wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, prüfen Ihre bestehenden Verträge und fechten diese gegebenenfalls für Sie an.
Eine unserer besonderen Stärken sehen wir im Bereich des Familien- und Erbrechts für Unternehmer und Künstler. Im Team arbeiten wir die für Sie passende Lösung aus – zugeschnitten auf Ihren spezifischen Beratungsbedarf. Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen zu schützen bzw. Ihr künstlerisches Werk zu bewahren, und begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Hierbei profitieren Sie von der kombinierten familien- und wirtschaftsrechtlichen Expertise unserer Anwaltskanzlei.
Wann sollten Sie Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Lübeck aufsuchen? Als allgemeine Empfehlung können wir Ihnen nur ans Herz legen, möglichst frühzeitig anwaltliche Beratung zu suchen: Der beste Rat ist der frühzeitige Rat! Auf diese Weise stellen Sie nicht nur sicher, von Anfang an optimal vorbereitet zu sein und sich alle Handlungsmöglichkeiten offen zu halten, auch erweist sich dieser Weg in der Regel mittelfristig als der wirtschaftlichste.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Miriam Holch.
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