„Online-Scheidung“
Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zu diesem Thema: Ist der Entschluss zur Scheidung erst einmal gefasst, besteht für viele Ehegatten die Frage nach dem individuell besten Weg zur Scheidung. Nicht selten führt eine erste Recherche im Internet dann zum Begriff der "Online-Scheidung", welcher eine zeit- und kostensparende Scheidung verspricht. Doch was genau ist und wie funktioniert eine „Online‑Scheidung“, „Online‑Trennung“ oder „Internet‑Scheidung“ eigentlich?
Was denken Sie, wenn Sie den Begriff „Online‑Scheidung“ lesen? Wenn Sie so denken wie wir, dann werden Sie vermutlich erwarten, dass die Scheidung einer Ehe „online“ erfolgen kann. Praktisch, schnell, günstig, stressfrei – einfach vom heimischen Wohnzimmertisch aus…
Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Dies ist nach deutschem Recht (noch) nicht möglich. Das persönliche Erscheinen beider Ehegatten vor Gericht ist – von ganz eng begrenzten Ausnahmen abgesehen (z.B. unbekannter Aufenthalt des Antragsgegners) – zwingend erforderlich. Zwar wird bereits seit geraumer Zeit diskutiert, ob grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, eine Video‑Konferenz abzuhalten. Auch hat diese Möglichkeit im Zuge der Corona-Lage einen gewissen Vortrieb erhalten. Teilweise bieten Gerichte nunmehr Video-Konferenzen an, so dass in einzelnen Scheidungsverfahren dieser Weg beschritten wird. Dennoch entsprechen Video-Konferenzen derzeit bei Weitem noch nicht der gängigen Handhabung in der Praxis. Insbesondere gibt es keine Möglichkeit, eine Video-Konferenz zu erzwingen. Letztlich zielt der Begriff „Online‑Scheidung“ auf diese technischen Möglichkeiten im Ergebnis nicht ab. Tatsächlich ist es so, dass das Gesetz den Begriff „Online‑Scheidung“ gar nicht kennt. Es handelt sich um einen reinen Marketing‑Begriff, eine bloße Wortschöpfung zu Werbezwecken, von der wir uns in dieser Form ausdrücklich distanzieren möchten.
Nun die gute Nachricht: Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist und was nicht. Selbstverständlich kann eine Scheidung „online“ vorbereitet werden. Insbesondere kann die Kommunikation zwischen Mandant und „Scheidungsanwalt“ über das Internet, beispielsweise per E‑Mail erfolgen, sofern der Mandant dies wünscht. Allerdings ist dies weder eine Besonderheit des Scheidungsverfahrens, noch ist es eine Besonderheit gerade anwaltlicher Tätigkeit. Jedermann weiß, dass Online‑Kommunikation Zeit und Geld sparen kann: Eine Kommunikation per E-Mail verläuft schneller und ist preiswerter als der Versand eines Briefes und erst recht als die persönliche Überbringung der Nachricht. Die Anwaltskosten hingegen dürfen bei gerichtlicher Vertretung (z.B. im Scheidungsverfahren) die gesetzlich vorgesehenen Gebühren grundsätzlich nicht unterschreiten. Auch gewährt das Gesetz keine Möglichkeit, die Kosten einer Scheidung gerade unter Hinweis auf die Wortschöpfung „Online‑Scheidung“ zu reduzieren. Hätten Sie gedacht, dass der Begriff „Online‑Scheidung“ sich im Wesentlichen darin erschöpft, zeitgemäße und allgegenwärtige Kommunikationsmittel zu nutzen?
Für uns eine Selbstverständlichkeit: Wir gestalten alle Abläufe rund um Ihr Mandat für Sie möglichst effizient und angenehm. Dazu zählen selbstredend auch der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und die sorgfältige Vorbereitung aller Termine. Sollten Sie dies wünschen, reduzieren wir im laufenden Mandat persönliche Termine auf ein Minimum. Wenn Sie mit uns hingegen lieber persönlich sprechen, so empfangen wir Sie ebenso gerne in unseren Kanzleiräumen in Lübeck. Dies kostet uns vielleicht ein klein wenig mehr Zeit, Ihnen berechnen wir hierfür hingegen keinen Cent mehr. Für uns stehen nämlich an erster Stelle: Guter Service und hohe Mandantenzufriedenheit.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Rechtsanwältin Miriam Holch begleitet Sie als Fachanwältin für Familienrecht in allen Stadien Ihrer Trennung und Scheidung – erfahren, lösungsorientiert und effizient.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an unter Kontakt.
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