Gesellschaftsrecht & Konzernrecht
Ganz gleich, ob Sie eine neue unternehmerische Tätigkeit planen oder bereits ein etabliertes Unternehmen führen: Wir stehen Ihnen mit unserem rechtlichen Rat in jedem Stadium zur Seite. Wir begleiten Sie bei der Wahl der für Sie und Ihr Unternehmen passenden Organisationsform (GbR, oHG, KG, GmbH etc.) und gestalten die für die Umsetzung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erforderlichen Verträge (Gesellschaftsvertrag, Satzung, Geschäftsordnung etc.). Sollte es zwischen Ihnen und Ihren Geschäftspartnern zu Konflikten kommen, so beraten und vertreten wir Sie in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Wir unterstützen Sie zudem in Ihrer Funktion als Geschäftsführer: Wir kennen die Risiken Ihrer Tätigkeit und beraten und vertreten Sie in haftungsrechtlichen Belangen.
Das Konzernrecht ist nicht bloß für Großunternehmen von Bedeutung. Insofern ist die umgangssprachliche Bezeichnung von großen Unternehmen als "Konzerne" missverständlich. Tatsächlich kann ein (faktischer) Konzern bereits dann vorliegen, wenn beispielsweise der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH außerhalb der Gesellschaft anderweitig einer unternehmerischen Tätigkeit nachgeht. Zudem ist in Deutschland schätzungsweise von einer Konzernverbundenheit von ungefähr der Hälfte aller GmbHs auszugehen. Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Konzernhaftungsrechts.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Holch.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an unter Kontakt.