Dr. Holch

Wirtschaftsrecht & Familienrecht
Rechtsanwälte in Lübeck

Honorar

 

Offen. Klar. Verlässlich.
„Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.“
(John Ruskin, engl. Schriftsteller und Sozialphilosoph, 19. Jhdt.)

Eine gute anwaltliche Beratung und Vertretung hat wie jede hochwertige Leistung ihren Preis – dies ist bekannt. Insofern unterscheidet sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht von anderen Branchen. Dementsprechend kommt es kaum einem Rechtssuchenden allein darauf an, bloß den billigsten Rechtsrat zu erhalten. Dies würde der Bedeutung Ihres Mandats nicht gerecht und entspricht auch nicht dem Anspruch, den wir an unsere eigene Tätigkeit im Auftrag unserer Mandanten stellen. Wir positionieren uns im Wettbewerb in erster Linie über die Qualität unserer Leistungen. Damit aber guter Rat nicht dem bekannten Sprichwort folgend teuer sein muss, legen wir Wert auf Offenheit und Transparenz gegenüber unseren Mandanten. In einem ersten Gespräch (in der Regel telefonisch) klären wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Beratungsbedarf und vereinbaren auf dieser Grundlage die Vergütung unserer Leistung. In diesem Stadium noch vor Mandatserteilung entstehen Ihnen (selbstverständlich) keine Kosten. Erst dann, wenn wir uns mit Ihnen über Gegenstand, Umfang und Vergütung des Mandats geeinigt haben, beginnen wir mit der zu vergütenden anwaltlichen Tätigkeit. Vertrauen ist die Basis unseres Schaffens. Sie dürfen sich deshalb sicher sein: Das Letzte womit wir unsere Mandanten jemals überraschen wollten, wäre unsere Kostenrechnung.

Wie beginnt die Beratung/ das Mandat?
Am Anfang des Mandatsverhältnisses steht häufig ein sogenanntes erstes Beratungsgespräch (§ 34 Abs. 1 RVG). Dieses Erstberatungsgespräch ist abzugrenzen von inhaltlich unklaren Begriffen wie beispielsweise "Erstkontakt", "Erstinfo", "Erstgespräch" oder "Ersteinschätzung", welche letztlich den genauen Leistungsumfang oft im Dunkeln lassen. Wie der Name richtig vermuten lässt, handelt es sich beim Erstberatungsgespräch um eben dies: eine erste rechtliche Beratung des Mandanten auf mündlichem Wege. Folgegespräche sowie schriftliche Gutachten sind, ebenso wie die Vertretung des Mandanten gegenüber Dritten, nicht von einem Erstberatungsgespräch umfasst. Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine gute Vorbereitung. Dies ermöglicht es uns, Ihnen während des persönlichen Gesprächs effizient in der Sache weiterzuhelfen, ohne unnötig viel Zeit auf Formalien und bloß allgemeine Fragen zu verwenden. Mitunter kann – sofern der Beratungsbedarf nicht komplex, und eine Vertretung des Mandanten nach außen nicht erforderlich ist – bereits in diesem Gespräch ein für den Mandanten hinreichender Rechtsrat erteilt werden.

Wonach richtet sich die Vergütung?
Wir rechnen unsere Leistungen grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, wobei sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Wir halten dies nach Abwägung von Praktikabilität, Transparenz und Flexibilität letztlich für den für unsere Mandanten und uns sinnvollsten Weg. Ein individueller Zuschnitt der Vergütung auf das konkrete Mandat lässt sich durch Anpassungen im Rahmen individueller Vereinbarungen mit unseren Mandanten erzielen. Im Einzelfall stehen alternative Vergütungsmodelle wie zum Beispiel die Abrechnung nach Stundensatz zur Verfügung.

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