Geistiges Eigentum
Der Begriff „geistiges Eigentum“ beschreibt sowohl den Umstand, dass der Schutzgegenstand nicht physischer Natur, sondern geistigen Ursprungs ist, als auch die rechtliche Beziehung des Inhabers zu seinem geistigen Eigentum. Geschützt sein kann beispielsweise eine neue Lösung eines technischen Problems (Patent, Gebrauchsmuster) oder die Form des schöpferischen Ausdrucks (Urheberrecht). Umfasst sind zudem etwa der Schutz von Designs (Designrecht) sowie das Markenrecht.
Musiker, Autoren, Filmemacher, bildende und darstellende Künstler, Designer, Fotografen, Architekten sowie Entwickler von Software, Computerspielen und Apps haben eines gemeinsam: Als Mitglieder der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen Sie tagtäglich in direktem Kontakt zu geistigem Eigentum. Zum einen in Form der von Ihnen geschaffenen Werke, zum anderen jedoch auch im Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer. Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer persönlichen Beziehung zu Ihrem Werk (Urheberpersönlichkeitsrecht). Zudem begleiten wir Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Rechte. Wir stehen Ihnen auch zur Seite bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, sofern Ihnen die Verletzung fremder Rechte vorgeworfen wird.
Auch und gerade für Unternehmen ist der Schutz geistigen Eigentums (gewerblicher Rechtsschutz) von hoher Relevanz. Nicht selten kann hierin ein bedeutender Teil des Unternehmenswertes liegen. Wir beraten Sie hinsichtlich Schutz und Verwertung Ihrer Rechte sowie bei der Durchsetzung und Abwehr beispielsweise von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klageverfahren). Der Schutz geistigen Eigentums im Unternehmen sollte keinesfalls vernachlässigt werden, da dies die eigene Rechtsposition schwächen kann – auch mit Wirkung für die Zukunft.
Zudem helfen wir Ihnen, Ihr eigenes Verhalten schutzrechtskonform auszurichten. Wir beraten Sie beispielsweise im Vorfeld von Werbeaktionen bzw. bei der Gestaltung von Werbung sowie hinsichtlich der immaterialgüterrechtlichen Compliance in Ihrem Unternehmen, um das Risiko einer späteren Haftung zu minimieren.
Im Streitfall unterstützen wir Sie bei der Erzielung einer außergerichtlichen Lösung, jedoch stehen wir Ihnen nötigenfalls auch offensiv zu Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte prozessual durchzusetzen.
Sofern Ihnen bereits eine Abmahnung zugegangen ist, sollten Sie keine Zeit verlieren und so bald wie möglich anwaltliche Beratung suchen. Wir prüfen für Sie die in Betracht kommenden Reaktionsmöglichkeiten (beispielsweise Hinterlegung einer Schutzschrift, Gegenabmahnung oder Abgabe einer Unterlassungserklärung) und begleiten Sie bis zum Abschluss der Streitigkeit.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Holch.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an unter Kontakt.