Geistiges Eigentum
Der Begriff „geistiges Eigentum“ beschreibt sowohl den Umstand, dass der Schutzgegenstand nicht physischer Natur, sondern geistigen Ursprungs ist, als auch die rechtliche Beziehung des Inhabers zu seinem geistigen Eigentum. Geschützt sein kann beispielsweise eine neue Lösung eines technischen Problems (Patent, Gebrauchsmuster) oder die Form des schöpferischen Ausdrucks (Urheberrecht). Umfasst sind zudem etwa das Designrecht sowie das Markenrecht.
Musiker, Autoren, Filmemacher, bildende und darstellende Künstler, Designer, Fotografen, Architekten sowie Entwickler von Software, Computerspielen und Apps haben eines gemeinsam: Als Mitglieder der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen Sie tagtäglich in direktem Kontakt zu geistigem Eigentum. Zum einen in Form der von Ihnen geschaffenen Werke, zum anderen jedoch auch im Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres geistigen Eigentums und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Auch und gerade für Unternehmen ist der Schutz geistigen Eigentums (gewerblicher Rechtsschutz) von hoher Relevanz. Nicht selten kann hierin ein bedeutender Teil des Unternehmenswertes liegen. Wir beraten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr beispielsweise von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Schutz geistigen Eigentums im Unternehmen sollte keinesfalls vernachlässigt werden, da dies die eigene Rechtsposition schwächen kann – auch mit Wirkung für die Zukunft.
Im Streitfall unterstützen wir Sie bei der Erzielung einer außergerichtlichen Lösung, jedoch stehen wir Ihnen nötigenfalls auch offensiv zu Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte prozessual durchzusetzen.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Holch.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an unter Kontakt.