Presserecht & Persönlichkeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Belangen des Äußerungsrechts sowie in Angelegenheiten der Wort- und Bildberichterstattung. Unser Angebot richtet sich hierbei nicht allein an Personen, die gewohnt sind, in der Öffentlichkeit zu stehen. Zunehmend entfalten Presserecht und Persönlichkeitsschutz Relevanz auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Freiberufler und Privatpersonen.
In Fällen rechtswidriger Äußerungen (z.B. Beleidigung, unwahre Tatsachenbehauptung) oder Foto- und Filmaufnahmen helfen wir Ihnen, Ihre Persönlichkeit bzw. Ihr Unternehmen zu verteidigen. Wir prüfen etwa die Einhaltung publizistischer Sorgfaltspflichten und erwirken für Sie gegebenenfalls Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder Schadensersatz (Geldentschädigung). Wir unterstützen Sie bei der Abwehr rechtswidriger Eingriffe und der Restitution Ihrer Rechte. Dies nicht bloß im Bereich der klassischen Medien (Print, Rundfunk, Film), sondern auch im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung digitaler Verbreitungswege, namentlich das Internet (Blogs, Websites, Social Media).
Der Ton in der Öffentlichkeit wird rauer. Im Hinblick auf Prominente beschreibt diese Erfahrung keine neue Entwicklung. Darüber hinaus ist jedoch eine zunehmende Ausweitung dieses Phänomens zu beobachten. Zudem verbreiten sich negative Nachrichten schneller als positive. Neben dem Gerichtssaal gibt es den sogenannten „Court of public opinion“. Erforderlich wird hierdurch eine angepasste Form von Reputationsmanagement und Medienarbeit. Bezogen auf unsere anwaltliche Tätigkeit bedeutet dies, für eine sinnvolle – nach unserem Verständnis informative, nicht manipulative – außergerichtliche und prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit (Litigation‑PR) zu sorgen. In enger Abstimmung mit Ihnen und Ihren Kommunikationsberatern unterstützen wir Ihre strategische Kommunikation aus PR-rechtlicher Sicht (Prüfung von PR-Kampagnen/ verwendeten Inhalten). Dabei ist die Wechselwirkung zwischen der jeweiligen kommunikativen und prozessualen Zielsetzung von hoher Bedeutung und erfordert häufig eine Abwägung. Eine Herausforderung – gerade auch für den Juristen – besteht hierbei darin, insbesondere die Fälle zu erkennen, in denen Angriff gerade nicht die beste Verteidigung ist.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Holch.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an unter Kontakt.